Für ausländische Unternehmer ist es nicht immer leicht, die polnischen Auftragnehmer zu überprüfen. Das ergibt sich daraus, dass die gesetzliche Impressumspflicht nicht von allen Unternehmern richtig umgesetzt wurde. Deswegen bleiben die öffentlichen Register der einzigen zuverlässigen Quellen von Daten, die man recherchieren sollte.
Darunter fallen u.a.:
– das Nationalgerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy / KRS) für alle Handelsgesellschaften, Stiftungen und Genossenschaften;
– die Zentrale Gewerberegister-Auskunft (Centralna Ewidencja i Informancja o Działalności Gospodarczej / CEIDG) für Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR);
– das Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer (Centralny Rejestr Beneficjentów Rzeczywistych / CRBR) für alle Handelsgesellschaften,außer der polnischen Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft und Publikumsgesellschaft, wobei eine GbR nicht unter dem Begriff von einer Handelsgesellschaft fällt. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf dieses Register.
Welche Daten ergeben sich aus dem CRBR?
Centralny Rejestr Beneficjentów Rzeczywistych entspricht dem deutschen Transparenzregister. Das Register wurde im Zusammenhang mit der Umsetzung der IV. Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, sog. IV. AML-Richtlinie, am 13. Oktober 2019 gemäß dem geänderten Gesetz vom 1. März 2018 über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung eingeführt. Das Register sammelt Daten über natürliche Personen, die eine direkte oder indirekte Kontrolle über die Gesellschaft ausüben.
Um die Daten im CRBR zu recherchieren muss man sich selbst gar nicht enttarnen. Der elektronische Zugang ist öffentlich frei. Es gibt keine Registrierung, Kontoerstellung oder Ähnliches wie in Deutschland. Die Daten sind im Steuerportal unter folgender Adresse https://crbr.podatki.gov.pl/adcrbr/#/wyszukaj ersichtlich.
Die Suchmaschine kann entweder die Datenbank nach Handelsgesellschaften sowie umgekehrt nach Begünstigten durchsuchen. Die Daten von Begünstigten sind nach ihrer Personalidentifikationsnummer (sog. PESEL) oder nach ihrem Geburtsdatum samt Vor- und Nachname (betrifft die ausländischen Begünstigen, die keine PESEL-Nummer verfügen) zugänglich.
Sollten uns gar keine Angaben zum Begünstigten zur Verfügung stehen, ist die Suche nach den Daten einer Handelsgesellschaft durchzuführen. Die Eingabe eines Firmennamens allein oder einer Steuernummer bzw. Registernummer reicht um die volle Geschichte aller Anmeldungen der Gesellschaft von Begünstigten im CRBR zu finden.
Die Daten von Begünstigen, die sich im Register befinden, fassen die Vor- und Nachnamen, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzstaat, PESEL-Nummer oder Geburtsdatum sowie Angaben zu der Größe und Art des Anteils oder zu den Rechten um, welche dem wirtschaftlichen Eigentümer zustehen.
EuGH-Urteil: der Antragsteller soll sein rechtliches Interesse nachweisen
Am 22. November 2022 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil (Az. C-37/20, C-601/20) darüber, dass der uneingeschränkte Zugang der Öffentlichkeit zum Transparenzregister gegen die Grundrechte der Europäischen Union verstößt. Folglich muss der Antragsteller in Bezug auf Zugang zu diesen Daten ein rechtliches Interesse nachweisen. Die Polnische Republik hat die Leitlinien, die sich aus dieser Rechtsprechung ergeben bislang nicht umgesetzt. Der Zutritt zu dem polnischen Register bleibt also allen „Neugierigen“ frei.
Falls Sie Fragen zum polnischen Register haben, wenden Sie sich bitte an uns natalia.rutkowska@gsw.com.pl
Natalia Rutkowska, LL.M., Anwältin, Junior Partnerin in der Kanzlei Gorazda, Świstuń, Wątroba i Partnerzy Adwokaci i Radcowie Prawni.